Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und für die Erbringung von
Werk- und Dienstleistungen

Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen sowie für alle Werk- und Dienstleistungen der
PUTZIER Oberflächentechnik GmbH, Julius-Kronenberg-Straße 3, 42799 Leichlingen (nachfolgend: „PUTZIER“),
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder der Werk- und Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als durch den Kunden angenommen. Die
Bedingungen können von PUTZIER jederzeit mit Wirkung für künftige Leistungen und Lieferungen geändert
werden.

Andere Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen im
Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1. Angebote und Vertragsschluss
1.1 Die Angebote von PUTZIER sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden werden von PUTZIER innerhalb von 10 Tagen nach Bestellungseingang schriftlich bestätigt. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt entweder durch diese schriftliche Bestätigung oder spätestens mit der Lieferung oder Leistungserbringung durch PUTZIER zustande.
1.2 Kataloge, Prospekte, Werbeschriften und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
1.3 Die Angestellten von PUTZIER sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der vorliegenden Bedingungen und des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Der Umfang der Lieferungen sowie die Anforderungen an die zu erbringenden Werk- und Dienstleistungen ergeben sich aus den auf den Angeboten von PUTZIER basierenden Auftragsbestätigungen.
2.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Kostenvoranschläge grundsätzlich vergütungspflichtig und werden nach Aufwand abgerechnet. Ein gezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn in der Folge ein Auftrag erteilt wird.
2.3 PUTZIER steht für die rechtzeitige Beschaffung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen nur ein, soweit sie die erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhält. PUTZIER wird den Kunden unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit informieren. Die Beweislast für eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung liegt beim Kunden.
2.4 Soweit nicht anders angegeben, hält sich PUTZIER an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
2.5 Sind feste Preise für einen längeren Zeitraum vereinbart und ändern sich in dieser Zeit die maßgeblichen Kostenelemente (z. B. Rohstoffe, Energie, Steuern, Zölle) wesentlich, ist über eine Preisanpassung zu verhandeln. Führt dies innerhalb eines Monats zu keinem Ergebnis, kann PUTZIER mit Monatsfrist zum Quartalsende kündigen.
2.6 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.

3. Zahlungen
3.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. PUTZIER ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen und über die Verrechnung zu informieren.
3.2 Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn PUTZIER über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst mit Einlösung als erfolgt.
3.3 Der Kunde gerät 5 Tage nach Fälligkeit automatisch in Verzug, soweit keine Zahlung erfolgt. In diesem Fall ist PUTZIER berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Schäden bleibt vorbehalten.
3.4 Vor vollständiger Zahlung fälliger Beträge ist PUTZIER nicht zu weiteren Lieferungen oder Leistungen verpflichtet.
3.5 Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Kunde nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln besteht nur bei offensichtlichen Mängeln, in angemessenem Verhältnis zu deren Beseitigungskosten.
3.6 Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, kann PUTZIER die gesamte Restschuld fällig stellen und nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung liefern.

4. Liefer- und Leistungszeiten
4.1 Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Bei höherer Gewalt oder anderen unverschuldeten erheblichen Leistungshindernissen verlängern sich Fristen entsprechend. Voraussetzung ist eine unverzügliche Mitteilung an den Kunden.
4.3 Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Bei Verzug haftet PUTZIER für jede vollendete Woche mit 0,5 %, maximal 5 % des Rechnungswertes. Weitere Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
4.5 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann PUTZIER Schadenersatz verlangen. Die Gefahr geht mit dem Annahmeverzug auf den Kunden über.

5. Gewährleistung
5.1 Der Kunde hat Lieferungen/Leistungen unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Spätere Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
5.2 Für Mängel von unveränderten Fremdlieferungen haftet PUTZIER nicht, außer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
5.3 Bei unerheblichen Abweichungen oder Beeinträchtigungen bestehen keine Mängelansprüche.
5.4 PUTZIER steht ein Nachbesserungsrecht zu. Kosten trägt PUTZIER, sofern keine abweichenden Orte oder Gründe vorliegen. Bei Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche kann gemindert oder zurückgetreten werden.
5.5 PUTZIER kann Nacherfüllung bei unverhältnismäßigen Kosten verweigern. In diesem Fall ist eine Minderung oder ein Rücktritt zulässig.
5.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder Leistung.
5.7 Kein Anspruch bei Schäden durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler. Änderungen ohne Zustimmung schließen die Gewährleistung aus, wenn die Mängelbeseitigung dadurch erschwert wird.

6. Eigentumsübergang
6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von PUTZIER. Forderungen aus Weiterverkäufen gelten als an PUTZIER abgetreten.
6.2 Verarbeitung/Umbildung erfolgt im Namen von PUTZIER. Bei Verbindung/Mischung entsteht ein wertanteilsmäßiges Miteigentum.
6.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb veräußern, nicht jedoch verpfänden oder sicherungsübereignen.
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware muss PUTZIER sofort informiert werden. Kosten trägt der Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten (z. B. Zahlungsverzug) kann PUTZIER vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückverlangen.

7. Haftung
7.1 Bei Verletzung wesentlicher Pflichten haftet PUTZIER bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
7.2 Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Folgeschäden etc. sind ausgeschlossen, außer wenn zugesicherte Eigenschaften gerade davor schützen sollen.
7.3 Die Einschränkungen gelten nicht bei Produkthaftung, Körper- oder Gesundheitsschäden.
7.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von PUTZIER.

8. Rechte
8.1 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte verbleiben bei PUTZIER. Der Kunde erhält ein einfaches, übertragbares Nutzungsrecht mit Bezahlung der Vergütung.
8.2 Export außerhalb der EU nur mit schriftlicher Zustimmung.

9. Geheimhaltung
9.1 Nicht offenkundige kaufmännische/technische Informationen sind vom Kunden geheim zu halten.
9.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für 5 Jahre weiter.

10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Änderungen und Aufhebungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Es gilt deutsches Recht.
10.3 Gerichtsstand ist der Sitz von PUTZIER.
10.4 Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ist zu vereinbaren.